Ausgang laut Jugendschutzgesetz 2011.
In Diskotheken gelten verbindliche Alters- und zeitliche Aufenthaltsbestimmungen (Jugendschutzgesetz).
• Unter 16 Jahren:
Der Zutritt ist nur in Begleitung einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund o.ä.) gestattet.
• Ab 16 Jahren:
Der Aufenthalt ist ohne Begleitung einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Person bis 24:00 Uhr gestattet.
• Unter 18 Jahren:
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht in die Diskothek, es sei denn, sie fallen unter eine der oben genannten Ausnahmen.
Hinweis des Betreibers:
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben behalten wir uns vor, den Einlass für 16- und 17-jährige Jugendliche (z. B. zwischen 16 und 18 Jahren) ausschließlich in Begleitung einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Person zu gewähren, wie es unsere Hausregeln vorsehen.
